Es wird empfohlen, dass einzelne, verwitwete, Ehegatten und Partner, die etwas in Spanien besitzen, einen Willen schaffen.
Um ein erwünschtes Erbe gewährzuleisten, ist es ziemlich wichtig, ein spanisches Testament zu schaffen. Die Heimatvererbungsgesetze gelten, aber ohne Testament ist es ein sehr komplizierter Prozess.
Das Testament erleichtert die Abwicklung und macht den Prozess viel schneller als eine Erbschaft ohne Willen.
Es wird empfohlen, dass Singles, Witwer und Ehepartner, die Besitz in Spanien haben, ein Testament erstellen.
- Für Norweger gilt das norwegische Erbrecht, Steuern hingegen werden nach spanischem Recht berechnet.
- Ohne ein Testament dauert der Erbfall länger und kostet bedeutend mehr.
- Man sollte daran denken, beim Immobilienkauf ein Testament aufzusetzen, damit alles vorbereitet ist und Kinder Teilhaber werden können.
- Wir bieten Beratung und Ausführung, wir erstellen Testamente in Zusammenarbeit mit spanischen Anwälten. Testamente werden zweispaltig in Norwegisch und Spanisch abgefasst.
- Das Testament wird bei einem Notar unterzeichnet und an einem zentralen Ort verwahrt.
Wie erstellt man ein Testament in Spanien?
Die Erstellung eines spanischen Testaments unterliegt formellen Voraussetzungen.
- Ein Testament muss in Anwesenheit eines Notars unterschrieben werden.
- Die Funktion des Notars besteht darin, dass der Erblasser wirklich derjenige ist, der er vorgibt zu sein und dass der letzte Wille aus freiem Willen erstellt wird und dass der Erblasser im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.
- Der Erblasser muss selbst bei der Unterzeichnung des Testaments anwesend sein, es gibt also keine Möglichkeit, eine Vollmacht für die Unterzeichnung in Vertretung des Erblassers zu erstellen.
- Wenn der Erblasser seine Wünsche in einer Sprache äußert, die der Notar nicht versteht, muss der Erblasser einen Übersetzer/Dolmetscher engagieren.
- In einem spanischen Testament, das von einem ausländischen Bürger verfasst wird, muss der Erblasser im gleichen Dokument seine Wünsche in Spanisch und in seiner Muttersprache zum Ausdruck bringen, z.b. Norwegisch.
- Der Notar behält das Original des Testaments und schickt eine Bekanntmachung an das spanische Testamentarchiv in Madrid, das “Registro Central de Ultima Voluntad”. Der Erblasser erhält eine beglaubigte Kopie.
- Nach norwegischem Erbrecht muss ein gültiges spanisches Testament in Norwegen Gültigkeit haben. Es ist wichtig, dass das norwegische Testament nicht dem Inhalt des spanischen Testaments widerspricht. Norwegische Bürger, die Grundbesitz in Spanien haben, sollten daher die Gültigkeit für Besitztümer in Spanien sicherstellen.
Warum sollte man ein Testament in Spanien anfertigen?
- Nach spanischem Recht kann ein norwegischer Bürger seine Besitztümer in Spanien nach mit einem norwegischen Testament vererben. Juristisch ist die Erstellung eines spanischen Testaments daher nicht zwingend erforderlich.
- Dennoch kann ein spanisches Testament den Eigentümerwechsel in Spanien erleichtern, beschleunigen und ökonomisch sinnvoll sein. Das norwegische Testament muss übersetzt und gerichtlich anerkannt sein.
- Eine große Zahl an Vorbedingungen muss dokumentiert sein, dazu gehören die Gültigkeit des Testaments, die juristische Fähigkeit des Erblassers ein Testament zu erstellen, die Übersetzung von Dokumenten, die beglaubigt und gerichtlich anerkannt sein müssen. In der Praxis führt dies dazu, dass Erbfälle mit einem spanischen Testament ein paar Monate dauern, während es sich mit einem ausschließlich nach norwegischem Recht verfassten Testament Jahre hinziehen kann. Das Bankkonto des Erblassers wird „eingefroren“, bis der Eigentumswechsel vollzogen ist. Dies geschieht unabhängig davon, ob ein norwegisches oder spanisches Testament vorliegt.