RESIDENCIA (Anmeldung)
Eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien ist im Grunde genommen eine Anmeldung. Gemäß der Gesetzgebung des Spaniens ist es eher eine Formalität, die für die Erfassung der Bevölkerung dient.
Die Anmeldung ist nicht notwendig, wenn man im Land kurzfristig aufhält.
Die Meldepflicht ist für den Erhalt bestimmter Unterlagen erforderlich:
- für die Aufenthaltsgenehmigung (Residencia) und Arbeitserlaubnis;
- Aufenthaltserlaubnis und Einbürgerung;
- Einschreibung der Kindern in den Vorschul-und Bildungseinrichtungen ;
- Anmeldung eines Autos und Umtausch vom Führerschein;
- Anmeldung bei der Kranken- und Sozialversicherung, und so weiter.
Vorher bot der Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung eine Möglichkeit, die kostenlose medizinische Versorgung zu erhalten, zurzeit sind aber einige Einschränkungen in den städtischen Kliniken eingeführt. Sie ist nur in den bestimmten Fällen möglich:
- beim Notdienst;
- für die Minderjährige unter 18 Jahre alt;
- in der Schwangerschaft und bei der Geburtshilfe.
Dennoch gibt es einige Ausnahmen in den Regionen.
Beantragung eines Aufenthaltstitels
Die Anmeldung erfolgt im Rathaus Ihres Wohnsitzes. Sie ist sehr nützlich, wenn man ununterbrochen drei Jahre lang im Land lebt, in diesem Fall kann man in Spanien eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.