Spanien besteht aus in hohem Maße selbst verwalteten Comunidades Autonomas. In der Besteuerung von Erbschaften gibt es Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Regionen.
- Unterschiedlichen Erbschaftsberechtigten werden unterschiedliche Steuerfreibeträge gewährt. Die für die Berechnung der Erbschaftssteuer relevanten Informationen sind die verwandtschaftliche Beziehung zum Verstorbenen, Alter und ob das vererbte Objekt der Hauptwohnsitz des Empfängers ist.
- Die Erbschaftssteuer in Spanien ist relativ hoch und wird progressiv berechnet.
- Die hohe Erbschaftssteuer kann zeitweise leicht reduziert werden, indem man einen Erbschaftsplan entwickelt. Durch den Erwerb eines dauerhaften Wohnsitzes in Spanien kann es sinnvoll sein, die unterschiedlichen Eigentumsstrukturen frühzeitig zu durchdenken.
Die Kosten beim Kauf einer Immobilie in Spanien liegen bei 8-10%, abhängig davon, ob sich die Immobilie auf den Kanarischen Inseln oder auf dem Festland befindet. Die Eigentumsstruktur nach der Unterschrift auf dem Kaufvertrag zu ändern, kann im Hinblick auf die Vererbung eine teure Angelegenheit werden.
Die Höhe der Erbschaftssteuer
Die grundsätzliche Höhe der Erbschaftssteuer in Spanien wird in der Tabelle unten angegeben:
- Grundbetrag in Euro
- 0,0
- 7.993,46
- 15.980,91
- 23.968,36
- 31.955,81
- 39.943,26
- 47.930,72
- 55.918,17
- 63.905,62
- 71.893,07
- 79.880,52
- 119.757,67
- 159.634,83
- 239.389,13
- 398.777,54
- 797.555,08
- Grundbetrag in Prozent (%)
- 7,65
- 8,50
- 9,35
- 10,20
- 11,05
- 11,90
- 12,75
- 13,60
- 14,45
- 15,30
- 16,15
- 18,70
- 21,25
- 25,50
- 29,75
- 34,00
Die höchste Rate nach dieser Tabelle beträgt 34%, doch der eigentliche Prozentsatz kann abhängig vom aktuellen Vermögen und dem Verwandtschaftsgrad zum Familienmitglied des Erbschaftsempfängers höher sein.