- Spanische Immobilienhändler haben keine Versicherungsvereinbarung oder Anderkonten, auf dem der Käufer seine eigenen Gelder gesichert aufbewahrt.
- Spanische Anwälte verfügen über eine Versicherungsvereinbarung, aber es ist sehr schwierig, die Versicherungssumme zu erhalten, wenn etwas schief geht.
- Weder Immobilienhändler noch Anwälte akzeptieren normalerweise Geld und haben keine Kundenkonten, verstehen es in der Regel nicht.
- Blauäugiger Norweger überweisen große Summen; und viele haben ein Vermögen verloren. Unsere Kanzlei hat vielen dabei geholfen, ihr Geld zurückzubekommen, allerdings besteht keine Sicherheit, dass dies gelingt. In einem Fall scheint es so, dass unsere spanischen Anwälte die Verantwortung für die Immobilie des Besitzers erlangen können.
- Wir arbeiten mit spanischen Anwälten zusammen, um die Qualität der Dokumente sicherzustellen und den Prozess der Verhandlung und der Registrierung der Zahlung sicherzustellen. Es ist wichtig, dass dies nicht über den Anwalt des Verkäufers geschieht, sondern über Ihren Anwalt.
Unsere Beratungsdienstleistungen beinhalten:
- Lohnt sich ein Kauf allein oder mit Kindern?
- Kauft man am besten über eine spanische oder eine norwegische Firma?
- Die Wahl kann erhebliche Konsequenzen in Norwegen und Spanien haben.
- Erbschaftsfälle und Erbschaftssteuer.
- Erbschaftsstreitigkeiten nach norwegischem Recht bei Befolgung spanischer Gesetze.
- Spanische und norwegische Gesetze erfordern anwaltliche Beratung in für beide Länder.
Die steuerliche Vereinbarung zwischen Norwegen und Spanien von 2010 verhindert doppelte Besteuerungen:
- Gewinne, die Norwegern beim Verkauf von Eigentum in Spanien entstehen, werden in beiden Ländern besteuert
- Nichtansässige zahlen in Spanien 19% auf Gewinne bis zu € 6.000 + 21% auf weitere Gewinne
- Bei der Vermietung fallen 24% an, allerdings gibt es Nachlässe und der reale Steuersatz ist niedriger
- Wenn der Besitz keinerlei Einkommen generiert, ist das Äquivalenzprinzip 2% Steuerwert + 24%
- 0% Kapitalsteuer in Spanien
- In Norwegen zahlt man Kapitalsteuer auf alles, was man besitzt, einschließlich Eigentum in Spanien. Vom Nettowert gibt es einen Freibetrag von 47.000, danach 1,1%.
- Überschüsse/ Verluste aus der Vermietung werden mit der norwegischen Steuer verrechnet
- Vermögenssteuer 0,5 – 1,1% des Steuerwerts.
- Erwerb neuen Eigentums IGIC 5% auf den Kanarischen Inseln (7%), Festland 0, Bearbeitungsgebühr 0,5 – 1%.
- Kauf von gebrauchten Waren ITP 7% + Bearbeitungsgebühr ca. €1.500
Die folgenden Dokumente müssen vorhanden sein:
- Wer ist der Besitzer (Registro de Propriedad)?
- Grundstückslast (nota simple).
- Entrichtete Vermögenssteuer (IBI).
- Entrichtete Einkommenssteuer.
- Status der Wohnanlage.
- Entrichtete anteilige Kosten.
- Strom- und Wasserkosten.
- Neubau: Baugenehmigung und Einzugserlaubnis.
- Gesetzlich vorgeschrieben: der Entwickler verfügt über eine Banksicherung für die Vertragssumme
Bisweilen werden private Kaufverträge aufgesetzt, manchmal geht es direkt zum Notar.
Der Kaufvertrag beinhaltet:
- Name und Adresse von Käufer und Verkäufer.
- Genaue Beschreibung des Objekts.
- Ohne Grundstücklast, Kreditbelastung.
- Verantwortlichkeit für Gebühren und Rückzahlung von Krediten.
- Verantwortlichkeit für Gebühren während der Übertragung.
- Zeitpunkt des Kaufs und Datum der Vertragsunterschrift (escritura) beim Notar.